Wir als Markus Paul GmbH bieten viele verschiedene Dienstleistungen für Unternehmen, Kommunen, Städte und Gemeinden an. All unsere Leistungen, von Ferienbetreuungen über Kinderevents und Kindererlebniswelten, bis hin zu unserer Elternberatung, haben wir anschaulich in einer Übersicht zusammengestellt und genauer beschrieben.
Durch den erneuten „Lockdown light“ mussten wir unsere Kindererlebniswelten im November deutschlandweit leider wieder schließen. Unser Fokus liegt nun im November und in den letzten Wochen des Jahres darauf, die Kindererlebniswelten im Dezember hoffentlich wieder zu öffnen und uns bestmöglich auf das neue Jahr 2021 vorzubereiten. Dann warten wieder spannende Ferienbetreuungen, mit tollen Themen und Angeboten, auf die Kinder.
In vielen Bundesländern neigen sich die Herbstferien dem Ende zu und somit auch viele unserer erfolgreich durchgeführten Ferienbetreuungen, trotz weiterhin erschwerter Bedingungen durch das Corona-Virus. Wir konnten an verschiedenen Standorten eine abwechslungsreiche und spannende Zeit mit den Kindern verbringen. Das hat uns sehr gefreut.
Unsere Standorte in den Herbstferien waren u.a. Hannover, Kassel, Essen, Bonn, Darmstadt, Frankfurt und Wiesbaden.
Seit unserer Ausgründung aus der Impuls Soziales Management GmbH & Co. KG Anfang 2018 hat sich die Markus Paul GmbH als Start-Up Unternehmen speziell auf die kurzfristige Kinderbetreuung und besonders auf Ferienbetreuungen konzentriert um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.
Abenteuer, Abwechslung und Erlebnisse stellen bei einer Ferienbetreuung ein Hauptmerkmal für die Zufriedenheit und die Freude der Kinder dar. Heute möchten wir einen unserer Partner, der uns bei der Umsetzung und der erfolgreichen Durchführung von Ferienprogrammen zur Seite steht, genauer vorstellen: Die Abenteuer4ma
Zurzeit befinden wir uns in der Vorbereitungsphase für die Betreuungen in den kommenden Herbstferien. Dementsprechend suchen wir dafür auch noch Teamer/innen als Unterstützung für unsere Betreuungsteams.
Zum 1. September 2020 tritt eine neue Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Kraft. Dieses Programm richtet sich an Arbeitgeber, die Ihre Beschäftigten bei der Umsetzung von individuellen Lösungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen wollen.
In vielen Bundesländern neigen sich die Sommerferien dem Ende zu und somit auch viele unserer erfolgreich durchgeführten Ferienbetreuungen, trotz erschwerter Bedingungen durch das Corona-Virus. Wir konnten an verschiedenen Standorten eine abwechslungsreiche und spannende Zeit verbringen. Nun bereiten wir uns auf die nächsten Ferienbetreuungen im Herbst 2020 vor.
Falls Sie kurzfristiges Interesse oder Bedarf an einer Ferienbetreuung in den Herbstferien haben, dann stehen wir Ihnen gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung. Auch bei Anfragen zu unseren anderen Dienstleistungen freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Im Rahmen unserer Ferienbetreuung erstellen und organisieren wir in Absprache mit jedem Kunden ein individuelles Ferienprogramm und setzen in jeder Woche Highlights für die Kinder. Dabei steht jede Ferienwoche unter einem anderen Motto. Je nach Thema bekommen wir bei der Durchführung Unterstützung von unseren externen Partnern, mit denen wir seit Jahren erfolgreich zusammenarbeiten. Diese Partner bestehen aus Künstlern, Freiberuflern oder kleinere Kooperationsfirmen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder mit 3 externen Partnern im Rahmen der Ferienbetreuungen zusammengearbeitet und möchten euch diese in einem kurzen Beitrag vorstellen.
Die deutsche Bundesregierung hat sich am 07.07.2020 basierend auf dem Koalitionsvertrag von 2018 darauf verständigen können, noch in diesem Jahr eine Gleichstellungsstiftung einzurichten. Die Markus Paul GmbH unterstützt dieses Projekt mit ganzem Engagement und ist erfreut, dass Deutschland nun nach jahrelangen Forderungen diesen Weg mit anderen Ländern der EU, die längst Einrichtungen für die Förderung von Gleichberechtigung haben, einschlägt. Denn seit der Schaffung des Grundgesetzes ist die Förderung der Gleichstellung und Gleichberechtigung, insbesondere durch den Staat, Verfassungsauftrag (GG Art.3 Abs.2).