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Änderungen zum Elterngeld/Elternzeit

Der Bundestag hat sich am 29.01.2021 über die Reformvorschläge zum Elterngeld und zur Elternzeit der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey abschließend beraten. Diese Änderungen müssen nun durch den Bundesrat verabschiedet werden. Wir beschreiben Ihnen was sich nach der Verabschiedung der Reform ändert und ab wann diese Änderungen gelten.

Absenkung der Verdienstgrenze:

Bisher haben Paare mit einem Einkommen von mehr als 500.000 Euro keinen Anspruch auf Elterngeld. Dies soll nun abgesenkt werden und schon bei einem Einkommen von 300.000 Euro gelten. Die Grenze für Alleinerziehende bleibt bei 250.000 Euro bestehen.

Mehr Teilzeitarbeit während des Bezuges des Elterngeldes möglich:

Bisher galt nur ein Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld, wenn die maximale Arbeitszeit bei maximal 30 Stunden pro Woche liegt. Nun soll eine 4-Tage-Woche ermöglicht werden, indem man die maximale Wochenarbeitszeit auf 32 Stunden erhöht.

Partnerschaftsbonus:

Auch hier soll durch eine Lockerung der Regeln für den Partnerschaftsbonus eine 4-Tage-Woche ermöglicht werden, sodass mehr Eltern diesen Bonus in Anspruch nehmen. Dabei sieht die Reform vor, die vorgeschriebenen Stunden Teilzeitarbeit in vier aufeinanderfolgenden Monaten von 25-30 Stunden zu 24-32 Stunden zu ändern.

Mehr Elterngeld für Eltern mit Frühgeburten:

Die Reform soll auch Besserungen für die Bedürfnisse von Familien mit Frühgeburten bringen. Sollte es zu einer medizinischen Frühgeburt, mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin kommen, sollen die Familien mit einem Monat mehr Kindergeld unterstützt werden.

Die Änderungen müssen nun durch den Bundesrat verabschiedet werden. Derzeit ist geplant, dass die Änderungen ab dem 1. September 2021 gelten. Für vor diesem Stichtag geborene Kinder gilt, nach aktuellem Stand, das alte Recht weiterhin.

Bei Fragen zum Thema Elterngeld oder Elternzeit können Sie uns jederzeit kontaktieren.

Markus Paul 

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